Verkehrssicherungspflicht: Risiken und Pflichten rund um den Gartenteich

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Ein Teich oder Pool im eigenen Garten ist eine wunderbare Sache – aber wussten Sie auch, dass für die damit verbundenen Risiken eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht besteht? Andernfalls können Sie im Falle eines Unfalles in Haftung genommen werden, und das kann schnell teuer werden. Darüber hinaus ist die psychische Belastung oft noch viel schlimmer – insbesondere dann, wenn durch mangelnde Schutzvorkehrungen Menschen oder Tiere ertrinken oder anderweitig zu Schaden kommen. Als Besitzer/-in einer eines Teichs oder Swimmingpools sollten Sie also die erforderliche Sorgfalt walten lassen. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie sich effektiv gegen Gefahren absichern können.

Welche Risiken birgt ein Gartenteich oder Pool?

Wasseranlagen sind natürlich insbesondere für kleine Kinder eine erhebliche Gefahrenquelle. Denn gerade bei Kleinkindern genügt eine extrem geringe Wassertiefe, um einen tödlichen Unfall auszulösen. Das kann ganz leicht sogar in einem flach mit Wasser bedeckten Planschbecken passieren. Hinzu kommt, dass sich Kinder von Wasser magisch angezogen fühlen und hier gerne spielen möchten. Und dies können auch fremde Kinder sein, die am Grundstück vorbeikommen und den neuen „Abenteuerspielplatz“ entdecken wollen. Aber auch ältere Menschen, Nichtschwimmer und (Haus-)Tiere sind gefährdet, wenn sie in den Teich oder Pool fallen und aus eigener Kraft nicht mehr herausklettern können – an einer glatten Poolwand ist das nicht unwahrscheinlich.

Welche Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren rund um Teich und Pool sind sinnvoll?

Zunächst einmal sollte das Grundstück vollständig und für Kinder überwindungssicher eingezäunt sein. Damit verhindern Sie, dass am Haus vorbeigehende Kinder unbemerkt das Grundstück betreten und sich in Gefahr bringen. Zwar sind Sie meistens nicht in der Haftung, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen; die Sicherheit von Kindern sollte aber dennoch im Vordergrund stehen. Zudem kann sie im ungünstigen Fall eine Teilhaftung treffen, gerade bei größeren Kindern, für die eine eingeschränkte Aufsichtspflicht der Eltern besteht.

Tipps für die Planung Ihrer Wasseranlage

Bei der Planung Ihres Pools oder Gartenteichs können sie außerdem bereits im Vorfeld darauf achten, das Unfallrisiko möglichst gering zu halten: zum Beispiel durch eine geschützte Positionierung im Garten, also nicht in unmittelbarer Nähe zu Hauptwegen, die viel begangen werden. Außerdem ist eine gute Beleuchtung empfehlenswert, um auch bei Dunkelheit zu verhindern, dass Personen ins Wasser stürzen. Eine Abdeckung, die ein Hineinfallen verhindert, ist ebenfalls eine gute Lösung für die Zeit, in der ein Swimmingpool nicht genutzt wird. Sie ist übrigens auch für Regentonnen empfehlenswert.

 

Ist es erforderlich, den Gartenteich oder Pool einzuzäunen?

Dies ist aus rechtlicher Sicht zwar nicht unbedingt notwendig, aber in einigen Fällen durchaus empfehlenswert. Insbesondere dann, wenn die eigenen Kinder noch klein sind oder Sie oft Besuch von Freunden und Verwandten mit kleinen Kindern haben, gebietet es das Verantwortungsbewusstsein, schlimme Unfälle zu vermeiden. Eine Einzäunung ist da eine stabile und sichere Lösung. Und bietet Ihnen zudem interessante zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten!

 

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