Wie hoch darf mein Zaun sein? Was in Hessen erlaubt ist – und was nur für Hecken gilt

Tipps und Trends aus Ihrem Zaun-Centrum

Die Frage kommt in fast jedem Beratungsgespräch, meist leise und ganz am Ende: Wie hoch darf der Zaun eigentlich sein? Und fast immer steckt eine zweite dahinter: Was sagt der Nachbar dazu?

Die Antwort überrascht viele, weil sie großzügiger ist als gedacht. Vieles, was dazu im Netz steht, gilt für andere Bundesländer oder für Hecken, nicht für Zäune. Für Hessen ist die Lage klar.

Bis zwei Meter ohne Genehmigung

Einfriedungen, Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände bis zwei Meter Höhe sind in Hessen baugenehmigungsfrei. So steht es in der Anlage zu § 63 der Hessischen Bauordnung. Sie brauchen dafür keinen Antrag beim Bauamt – Sie dürfen bauen.

Ausnahmen gibt es im Außenbereich, also außerhalb der geschlossenen Ortslage: Dort sind nur offene Einfriedungen frei. In Denkmalbereichen gelten eigene Regeln, und wo ein Bebauungsplan etwas anderes festlegt, gilt der Bebauungsplan.

Der Bebauungsplan hat das letzte Wort

Die Bauordnung erlaubt zwei Meter – die Gemeinde darf für einzelne Straßen weniger vorschreiben. Viele Bebauungspläne begrenzen die Höhe zur Straßenseite auf 0,80 bis 1,20 m oder verbieten geschlossene Elemente im Vorgarten. Zum Nachbarn hin ist meist mehr erlaubt.

Ob für Ihre Straße ein Bebauungsplan gilt und was darin steht, sagt Ihnen das Bauamt Ihrer Gemeinde. Das ist ein Anruf – und er erspart im schlimmsten Fall den Rückbau.

Kein Grenzabstand für Zäune – aber für Hecken

Innerorts darf der Zaun in Hessen direkt auf die Grundstücksgrenze. Das Hessische Nachbarrechtsgesetz kennt für Einfriedungen innerhalb der geschlossenen Ortslage keinen Mindestabstand. Nur außerhalb – bei Grundstücken, die nicht als Bauland ausgewiesen sind – muss die Einfriedung 0,50 m hinter der Grenze bleiben.

Die Abstände, die im Netz so oft genannt werden, gibt es tatsächlich – für lebende Hecken. Dort gilt nach § 39 des Nachbarrechtsgesetzes:

1. Hecken bis 1,20 m Höhe: 0,25 m Abstand zur Grenze.

2. Hecken bis 2 m Höhe: 0,50 m Abstand.

3. Hecken über 2 m Höhe: 0,75 m Abstand.

Wer diese Zahlen auf einen Zaun überträgt, verschenkt Grundstück. Ein Sichtschutzzaun darf auf die Grenze – die Hecke dahinter nicht.

Was der Nachbar verlangen kann

Ist Ihr Grundstück bebaut oder gewerblich genutzt, kann der Nachbar verlangen, dass Sie es zur gemeinsamen Grenze einfrieden. Sind beide Grundstücke bebaut, müssen beide mitwirken. Die Einfriedung besteht dann aus dem, was am Ort üblich ist. Lässt sich keine Ortsüblichkeit feststellen, gilt ein 1,20 m hoher Zaun aus verzinktem Maschendraht.

Das ist die gesetzliche Rückfallebene, kein Verbot. Die Nachbarn können jede andere Einfriedung vereinbaren – höher, geschlossen, aus Aluminium, aus Stein. Der Rat, der wichtiger ist als jeder Paragraf: Sprechen Sie vorher mit dem Nachbarn. Nicht weil Sie müssen, sondern weil Sie danach zwanzig Jahre nebeneinander wohnen. Wer den Sichtschutz ankündigt, bekommt selten Widerspruch. Wer ihn hinstellt, manchmal Post.

Erlaubt ist nicht dasselbe wie klug

Zwei Meter sind erlaubt, aber nicht überall schön. Am Sitzplatz wirken 1,80 m oft besser, weil noch Licht darüber kommt und der Garten nicht zum Innenhof wird. Vollständiger Sichtschutz rundum wirkt schnell erdrückend – meist genügt ein Abschnitt hinter der Sitzgruppe. Ein dunkler Zaun auf der Südseite heizt sich auf; nah am Sitzplatz ist das spürbar.

Und die Straßenseite ist ein eigenes Thema: Ein niedriger Zaun vorn und Sichtschutz hinten ist die Kombination, die fast überall geht – rechtlich wie optisch.

Wie hoch wirkt hoch? Unsere Ausstellung in Maintal-Bischofsheim

Zwei Meter oder 1,80 m? Auf dem Papier ein kleiner Unterschied, im Garten ein großer. In unserer Ausstellung stehen Zäune in verschiedenen Materialien, Farben und Strukturen nebeneinander, und Sie sehen am echten Zaun, was zu Ihrem Garten passt. Bringen Sie ein Foto Ihrer Grenze mit, gerne vom Handy, und die ungefähre Länge – mehr brauchen wir nicht, um Ihnen zu sagen, was geht und was passt.

Was Bauherren sonst noch fragen – von der Lieferzeit bis zum Preisunterschied zwischen Alu und Doppelstab – steht in unserem Beitrag Fünf Fragen vor dem Zaunkauf.

Noch Fragen?

Rufen Sie uns an unter 06109 508131. Kay Frech, Peter Zinndorf und das Team beraten Sie gern. Oder schicken Sie uns Ihre Anfrage direkt über das Anfrageformular.

Sie finden uns Am Kreuzstein 82–84 in 63477 Maintal-Bischofsheim. Die Mitteldeutsche Drahtindustrie GmbH ist ein Familienunternehmen mit Frankfurter Wurzeln, gegründet 1946 von Hans Geiger und heute in dritter Generation von Stefan Geiger geführt.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Grundlage sind die Anlage zu § 63 der Hessischen Bauordnung und die §§ 14 bis 19 sowie § 39 des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes, Stand September 2026. Was für Ihr Grundstück gilt, klärt im Zweifel das Bauamt Ihrer Gemeinde.

Fotos: GUARDI