Wer einen Zaun plant, stellt fast immer dieselben fünf Fragen. Wie hoch darf er sein? Wie nah an die Grenze? Was ist nach dem Aufbau zu tun? Wann steht er? Und was kostet Alu mehr als Doppelstab?
Die Antworten sind meist einfacher als gedacht – vorausgesetzt, man hält Zaun und Hecke auseinander und wirft einen Blick in den Bebauungsplan.
Die Rechtsangaben in diesem Beitrag gelten für Hessen.
Wie hoch darf der Zaun sein?
In Hessen sind Zäune, Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände bis zwei Meter Höhe baugenehmigungsfrei. So regelt es die Anlage zu § 63 der Hessischen Bauordnung. Einen Bauantrag brauchen Sie dafür nicht.
Strenger kann der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde sein. Für Vorgärten sind im Rhein-Main-Gebiet 0,80 bis 1,20 Meter üblich, und manche Pläne erlauben zur Straße hin keine geschlossenen Elemente. Ob für Ihre Straße etwas festgelegt ist, sagt Ihnen das Bauamt. Der Anruf lohnt sich, bevor Sie bestellen. Alle Einzelheiten stehen in unserem Beitrag Wie hoch darf mein Zaun sein?
Wie nah darf der Zaun an die Grenze?
Innerorts direkt auf die Grundstücksgrenze. Das Hessische Nachbarrechtsgesetz schreibt für Einfriedungen innerhalb der geschlossenen Ortslage keinen Mindestabstand vor. Nur bei Grundstücken außerhalb, die nicht als Bauland ausgewiesen sind, muss der Zaun einen halben Meter zurückbleiben.
Die Abstände von 25, 50 und 75 Zentimetern, die oft genannt werden, gelten für Hecken, gestaffelt nach deren Höhe. Wer sie auf einen Zaun überträgt, verschenkt Grundstück.
Pflicht ist es nicht, aber es hilft: Sagen Sie dem Nachbarn vorher Bescheid. Wer den Sichtschutz ankündigt, bekommt selten Widerspruch.
Was ist nach dem Aufbau zu tun?
Erstaunlich wenig. Verzinkt und pulverbeschichtet hält ein Metallzaun 20 Jahre und länger. Streichen oder Ölen entfällt. Gelegentlich mit Wasser abspritzen und Kratzer in der Beschichtung ausbessern – mehr braucht es nicht.
Wann steht der Zaun?
Das hängt vor allem an der Ausführung. Lagerware ist meist kurzfristig verfügbar, Sonderfarben und Sondermaße brauchen länger. Wie lange genau, steht in Ihrem Angebot.
Wer nicht selbst aufbauen möchte: Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu erfahrenen Montagepartnern her, die den Zaun bei Ihnen vor Ort montieren.
Alu oder Doppelstab – und was kostet der Unterschied?
Beim Preis gilt eine einfache Reihenfolge: Maschendraht ist am günstigsten, Doppelstabmatten folgen dicht dahinter, Aluzäune und Sonderlösungen liegen darüber. Wichtiger als der Preis ist aber, wo der Zaun steht.
1. Doppelstab, wenn es um Fläche geht. Lange Grenzen, Hof, die Einfriedung rund ums Grundstück – hier zählt der Meterpreis. In Anthrazit sieht Doppelstab längst nicht mehr nach Zweckbau aus.
2. Alu, wenn es um den Blick geht. Sichtschutz am Sitzplatz, Vorgarten, Straßenseite – hier zahlen Sie für Optik und Ruhe, nicht für den Meter.
3. Beides zusammen. Alu-Sichtschutz an der Terrasse, Doppelstab an der übrigen Grenze. So fällt der Aufpreis nur auf die Fläche, die Sie jeden Tag sehen.
Wie sich Zaun und Terrasse zusammen planen lassen, zeigt unser Beitrag über Terrasse und Zaun. Ein Angebot mit beiden Varianten nebeneinander erstellen wir Ihnen kostenlos.
Vor dem echten Zaun entscheiden: unsere Ausstellung in Maintal-Bischofsheim
Manche Frage beantwortet sich am besten vor dem echten Zaun. In unserer Ausstellung stehen Zäune in verschiedenen Materialien, Farben und Strukturen nebeneinander, an der Musterwand alle WPC-Farbtöne.
Bringen Sie ein Foto Ihrer Grenze mit, gerne vom Handy, und die ungefähre Länge – mehr brauchen wir für ein erstes Gespräch nicht.
Noch Fragen?
Weitere Antworten stehen in unseren häufigen Fragen. Oder rufen Sie uns an unter 06109 508131 – Kay Frech, Peter Zinndorf und das Team beraten Sie gern. Ihre Anfrage können Sie uns auch direkt über das Anfrageformular schicken.
Sie finden uns Am Kreuzstein 82–84 in 63477 Maintal-Bischofsheim. Die Mitteldeutsche Drahtindustrie GmbH ist ein Familienunternehmen mit Frankfurter Wurzeln, gegründet 1946 von Hans Geiger und heute in dritter Generation von Stefan Geiger geführt.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Grundlage sind die Anlage zu § 63 der Hessischen Bauordnung sowie die §§ 14 bis 19 und § 39 des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes, Stand September 2026. Was für Ihr Grundstück gilt, klärt im Zweifel das Bauamt Ihrer Gemeinde.
Fotos: GUARDI (Einfamilienhaus, Zaun zur Straße, Alu und Doppelstab), Zaun-Centrum (Ausstellung).